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BFH, 25.07.1968 - IV R 17/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewerbesteuerpflichtigkeit bei Parazellisierung und anschließender Veräußerung eines Grundstücks
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 92, 566
- DB 1968, 1737
- BStBl II 1968, 655
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67
Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage - …
Die vorinstanzliche Entscheidung entspricht der vor allem in neuerer Zeit zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung des BFH (vgl. BFH-Urteile IV R 153/66 vom 16. Februar 1967, BFH 88, 207, BStBl III 1967, 337; VI 199/65 vom 7. April 1967, BFH 88, 450, BStBl III 1967, 467; VI 294/65 vom 7. April 1967, BFH 89, 130, BStBl III 1967, 559, und IV R 17/67 vom 25. Juli 1968, BFH 92, 566, BStBl II 1968, 655).Hat der Steuerpflichtige eine Anzahl von Tätigkeiten entfaltet, die die objektiven Tatbestandsmerkmale einer gewerblichen Tätigkeit erfüllen, so müssen schon besonders gewichtige Gründe nachgewiesen werden, die dafür sprechen, daß bestimmte Tätigkeiten nicht im Hinblick auf den schließlich realisierten Erfolg entfaltet wurden (Urteil des Senats IV R 17/67).
- BFH, 26.07.1995 - X R 60/93
Beginn des gewerblichen Grundstückshandels
Wird ein Grundstück "auf einkommensteuerrechtlich nicht relevante Weise" erworben, so können erst spätere Umstände als Indizien für einen später aufgenommenen Gewerbebetrieb herangezogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 IV R 17/67, BFHE 92, 566, BStBl II 1968, 655). - BFH, 13.01.1993 - X R 139/90
Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und Unterhalten eines …
Für die Gesamtbeurteilung kommt es darauf letztlich nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 IV R 17/67, BFHE 92, 566, BStBl II 1968, 655). - FG Berlin, 11.11.1998 - 6 K 6412/96
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb durch Erbfolge
Diesen Grundsätzen trägt die Rechtsprechung in Rechtsnachfolgefällen dadurch Rechnung, dass, wenn ein Grundstück "auf einkommensteuerrechtlich nicht relevante Weise" (z.B. durch Schenkung oder Erbgang) erworben wird, erst spätere Umstände als Indizien für einen später aufgenommenen Gewerbebetrieb herangezogen werden können (vgl. ausdrücklich BFH-Urteil vom 25. Juli 1968 - IV R 17/67 -, BStBl II 1968, 655).